Tätigkeitsfelder
Wir erstatten Gutachten zu allen typischen rechtsmedizinischen Fragestellungen in strafrechtlichen, zivilrechtlichen und sozialrechtlichen Verfahren, z.B.
- zur Frage der alkohol-, medikamenten- oder drogenbedingten bzw. durch geistige oder körperliche Mängel verursachten Fahruntüchtigkeit gemäß § 316/315 c StGB
- zu sonstigen Fragen im Zusammenhang mit exogenen Substanzen, z.B.
- Rückrechnung aus einer festgestellten Blutalkoholkonzentration auf eine BAK zum Tat-/Vorfallszeitpunkt (Errechnung von minimaler, wahrscheinlicher und maximaler BAK)
- BAK-Berechnung bei Nachtrunk-Behauptungen (keine Begleitstoffanalyse!)
- BAK-Berechnung aus Trinkmengenangaben
- zur (Wechsel-)Wirkung von Alkohol, Medikamenten und Drogen, auch im Zusammenhang mit Sexualdelikten (z.B. zur Beurteilung einer möglichen Widerstandsunfähigkeit eines/einer Geschädigten)
- zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit („Schuldfähigkeit") gem. § 20/21 StGB im Rahmen von Delikten, die unter Alkohol–, Drogen– oder Medikamenten-Einfluss begangen wurden
- zur Verletzungsbeurteilung, insbesondere
- zur Rekonstruktion des Geschehensablaufs inkl. medizinischer Plausibilitätsprüfung von Einlassungen und Zeugenangaben zur Verletzungsentstehung
- zur Frage der Selbst- oder Fremdbeibringung
- zum Alter von Verletzungen
- zur Frage der Ein- oder Mehrzeitigkeit
- zur Gefährlichkeit von Verletzungen
- im Zusammenhang mit der Sichtung kinderpornographischen Materials, z.B. zur Frage einer Einschätzung des Alters der geschädigten Person, zu körperlichen Merkmalen/Auffälligkeiten und zu Details der sexuellen Handlungen aus medizinischer Sicht
- zum Ergebnis von Penisvermessungen an Beschuldigten im Rahmen spezieller Fragestellungen bei Sexualdelikten an Kindern
- zur Frage der Arzthaftung sowie zu Behandlungs- und Pflegefehlern im Strafrecht, Zivilrecht und Sozialrecht
- Betreuungs- und Unterbringungsgutachten nach § 1814 und § 1831 BGB sowie Gutachten zur Geschäfts-, Vollmachts- und Testierfähigkeit
- zur Verhandlungs-, Vernehmungs-, Haft- und Gewahrsamsfähigkeit (auch kurzfristig!)
- nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) im Zusammenhang mit körperlicher Gewalt, insbesondere Kindesmisshandlung